Hallo Raimund,
sicherlich liegt der Fall noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren, innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer/Hersteller, da man in dieser Zeit davon ausgeht, dass der "Fehler" schon vor dem Kauf in der Sache gesteckt hat.
Solltest Du den Artikel nicht im Ladengeschäft gekauft haben, sondern im Internet, dann hast Du natürlich das Recht den Artikel innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurück zu geben.
Nach dieser Frist hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, und nach zwei erfolglosen Versuchen der Nachbesserung, hast Du das Recht auf Minderung oder Auflösung des Kaufvertrags. Wie lange der Händler/Hersteller zur Reparatur benötigen darf kann ich nicht sagen, das hängt sicher vom Produkt ab. Sicherlich kannst Du z.B. ein Auto nicht wegen eines defekten Aschenbechers zurückgeben, da muß die Verhältnismässigkeit gewahrt werden.
Auf jeden Fall könntest Du erwähnen, das es sich hierbei um einen Sachmangel nach §434 des BGB handelt, das hilft den Händlern schon mal auf die Sprünge, aber das hängt auch vom konkreten Fall ab, vielleicht geht es ja auch nicht anders.
Ich hatte auch schon solch lange Wartezeiten, speziell bei den Kleinserienherstellern, ist das nicht immer zu vermeiden. Man kann die auch nicht mit einem großen Konzern vergleichen, das sind ja oft nur Familienunternehmen.
Dein Ansprechpartner ist auf jeden Fall der Händler mit dem hast Du ja auch den Kaufvertrag abgeschlossen, Ausnahme wären Sicherheitsmängel, da darf man sich direkt an den Hersteller wenden.
Ich hoffe das hilft Dir weiter, sollte ich hier falsche Aussagen gemacht haben, so bitte ich um Richtigstellung.
Grüße,
Jens