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Freitag, 24. August 2012, 18:28

Auf nimmer wiedersehen!?

Hallo Leute

ich hab mal eine Frage an unsere Gelehrten hier. Was hat man für Möglichkeiten wenn man ein Modell zum supern o.ä. weg gegeben hat und 4-6 Jahre selbst auf Nachfrage oder oder nach Vergabe eines Ultimatums nichts hört?
Welche Wege gibt es ohne einen Anwalt?? Darf man sowas öffentlich machen??

Gruß Michael
Mut zur lebensbejahenden Farben.

Grau ist mein Favorit.

In letzter Zeit sogar Chromeoxidgrün und, haltet euch fest.........

Kieselgrau/Orange und Orientrot.

Gruß vom Michael

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2

Freitag, 24. August 2012, 19:26

Hallo,

grundlegend ist es erst mal von Bedeutung, dass man sein Eigentum nachweisen kann. Gibt es eine schriftliche Übergabe, Kaufbelege mit Seriennummern oder Fotoaufnahmen mit Seriennummer des Eigentums oder andere eindeutige Belege zum Eigentumsnachweis?

Wenn ja, dann erst mal hinfahren und die Herausgabe des Eigentums einfordern. Schriftlich geht auch, nur bringt meistens nix, würde aber trotzdem aus Taktischen Gründen die Herausgaben unter Hinweis § 985 BGB schriftlich mit Nachweis fordern.

Keine Herausgabe durch den anderen, dann Anzeige und Anwalt.

Klageverfahren mit Titelerwirkung ist jetzt die einzige Lösung um an sein Eigentum zu kommen. Anzeige wegen Unterschlagung oder Weigerung der Herausgabe des Eigentums. Nur hier sind wir wieder bei der Nachweispflicht des zukünftigen Klägers an seinem Eigentum. Nach Anzeige kommt die Einreichnug einer Klage bei dem zuständigen Zivilgericht über einen Anwalt.

Am besten aber vorher von einem Fachanwalt nochmal genau beraten lassen. Die Erstberatung ist immer kostenlos.

Kommt die Klage zu einem positiven Abschluss holt der Gerichtvollzieher dein Eigentum bei dem Beklagten.

Hier kommen aber Kosten auf Dich zu. Anwalt, Gericht und Gerichtvollzieher wollen bezahlt werden.


Die Herausgabe von Eigentum regelt der § 985 BGB.


Die Verjährung beträgt nach § 197 BGB 30zig Jahre.


Bitte keine Öffentliche Schmähung des Weigeres. Das zieht meist nur eine Gegenklage oder Anzeige nach sich. Wenn Du etwas dazu schreiben willst, dann ohne Namen und ohne leitenden Hinweis zu deinem Schädiger.
Ohne Gericht und Anwalt, via Inkasso Büro würde ich abraten. Denn auch die können ohne rechtlichen Titel eigentlich deinen Eigentum nicht beischaffen.

Interessant wäre, wie ihr Euch damals bei der Übergabe auf die Rückgabe geeinigt habt.

Außerdem, wenn Du Ihm auch Geld unf Teile für die Alterung gegeben hast oder gar der Artikel sich im Zustand verschlechtert hat, was man meist erst hinterher weiss, dann kommt zur Herausgabe ggf. noch Schadenersatz hinzu. Deswegen besser den Weg zum Anwalt suchen.


Gruß

Marc
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »speedyxp« (24. August 2012, 19:40)


3

Freitag, 24. August 2012, 19:38

Korrektur

Hallo Marc,

eine Korrektur zu Deinen Ausführungen:

Die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist selbstverständlich nicht kostenlos, sondern maximiert auf höchstens 300 EUR.

Ansonsten ist Deinen Ausführungen nicht viel hinzuzufügen - alles steht und fällt mit dem Nachweis des Eigentums.

Viele Grüße

Stefan

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4

Freitag, 24. August 2012, 19:42

Hallo,

stimmt, Änderung 2006:

Nachdem der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.07.2006 die gesetzlichen Vorgaben zur Abrechnung von ersten anwaltlichen Beratungen weitgehend dereguliert hat, ist es nunmehr erforderlich, vor oder Eingangs des Beratungsgesprächs auf die mutmaßlichen Beratungskosten hinzuweisen.

Aber meist kostenlos, also vorher fragen.

Gruß

Marc
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5

Freitag, 24. August 2012, 20:43

Hallo,
eine Frage ist ja auch die, gibt es für die Übergabe Zeugen, wenn schon ev. nichts quittiert worden ist?
Denn manches Rechtsverfahren scheitert ja an der Beweisfähigkeit.
Auch noch eine Frage, warum wurde so lange gewartet?
MfG. Berthold

6

Freitag, 24. August 2012, 21:22

Beweismöglichkeiten

Hallo Michael,

sollte anläßlich der Übergabe oder wegen Postversands kein Quittung vorhanden sein, ist dennoch nichts verloren:

Der Nachweis des Eigentums läßt sich natürlich auch in sonstiger Weise führen. Sind also im Nachgang E-Mails gewechselt worden bzgl. Kosten, Umfang der Patinierung, Zeitdauer, Mahnung der Rückgabe etc. und der Gegner hat entsprechend geantwortet, hat er damit zu erkennen gegeben, daß er im Besitz Deiner Maschine ist. Er kann dann heute schwerlich erläutern, daß die Lok nunmehr doch nicht Dein Eigentum sein soll.

Insofern liegt allein unter Beweislastgesichtspunkten keineswegs eine aussichtslose Lage vor. Nachdem aber offenbar seit Jahren nichts passiert und eine freiwillige Rückgabe ebenfalls nicht zu erwarten ist, würde ich allein den Weg mittels anwaltlicher Unterstützung für aussichtsreich halten. Daß dieser Kosten verursacht, liegt in der Natur der Sache; ansonsten bleibt nur die persönliche Beitreibung durch unmittelbaren Besuch beim aktuellen Besitzer.

Viel Erfolg!

Gruß

Stefan

7

Freitag, 24. August 2012, 22:56

Ich möchte hier noch klarstellen das es sich NICHT um die ein oder andere der hier im Forum angesehene Firmen handelt.

Gruß Micha
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Gruß vom Michael

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8

Freitag, 24. August 2012, 23:09

Hallo,
eine Frage ist ja auch die, gibt es für die Übergabe Zeugen, wenn schon ev. nichts quittiert worden ist?
Denn manches Rechtsverfahren scheitert ja an der Beweisfähigkeit.
Auch noch eine Frage, warum wurde so lange gewartet?


Weil ich laaaaange an das Gute im Menschen geglaubt habe. Nun aber glaube ich das die Sachen schon an dritte weiter gegeben wurden.

Gruß Micha
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Gruß vom Michael

9

Freitag, 24. August 2012, 23:10

schon weg!!???

Hallo Michael,

meinst Du allen ernstes, daß Deine Maschine noch da ist????

Für mich würde es in dieser Situation nur eines geben, ins Auto sitzen und ein sehr persönliches Gespräch führen.

Mit einem Anwalt verzögert sich die ganze Geschichte ins unendliche.

Bei dem Gespräch wirst Du erfahren, ob Deine Maschine noch in seinen Händen ist, dann kannst Du sie ja gleich einladen, oder er hat sie schon weiter veräussert.

Wenn dieses geklärt ist, kannst die Mühlen immer noch anschmeissen und mahlen lassen.

Es gibt zu viele krumme Vögel in diesem Geschäft..................
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10

Freitag, 24. August 2012, 23:49

Hallo Michael,

meinst Du allen ernstes, daß Deine Maschine noch da ist????

Für mich würde es in dieser Situation nur eines geben, ins Auto sitzen und ein sehr persönliches Gespräch führen.

Mit einem Anwalt verzögert sich die ganze Geschichte ins unendliche.

Bei dem Gespräch wirst Du erfahren, ob Deine Maschine noch in seinen Händen ist, dann kannst Du sie ja gleich einladen, oder er hat sie schon weiter veräussert.

Wenn dieses geklärt ist, kannst die Mühlen immer noch anschmeissen und mahlen lassen.

Es gibt zu viele krumme Vögel in diesem Geschäft..................



Und wenn sie veräußert wurde, also soviel kriminelle Energie bereits aufgebracht wurde, wird es kein klärendes Gespräch geben und erst recht wird Michael nicht erfahren wer die Maschine nun besitzt.

Natürlich kann alles mit einem Gespräch geklärt werden, nur wenn er auf schriftliche Aufforderungen schon nicht reagiert, dann wird das mit dem Gespräch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nichts.

Eine Herausgabe durch den Dritte (wenn dieser denn zu ermitteln oder durch den Schädiger genannt wird) wird nur über den Klageweg, also mit dem Anwalt zu erreichen sein. Auch wenn das einigen zu langsam geht oder kein Vertrauen in die Jusitz haben. Das Problem ist nicht der Anwalt, sondern die überlasstet Justiz. Denn heute wird in Deutschland wegen jedem Mist geklagt und wenn dann die Justiz wirklich wie hier schnell gebraucht würde, um ggf. noch was zu retten, dann ist es leider nur mit längerer Zeit möglich ein Urteil zu bekommen.

Anm.: Wenn Gespräch, dann immer mit einem Zeugen führen. Besser für das gerichtliche Verfahren.

Gruß

Marc
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11

Samstag, 25. August 2012, 09:51

Hallo Herr Krämer,
Sie selbst beschreiben die Situation schon nicht eindeutig, indem Sie von 4- 6 Jahren sprechen.
Da sagt Ihnen jeder Richter: wenn Sie es doch selbst schon nicht exakt datieren können, wer weiß, was da sonst noch alles zweifelhaft ist, vielleicht ist das Streitobjekt nie beim vermeintlichen Auftragnehmer angekommen (Meine denkbare Interpretation)???
Also keine gute Ausgangsbasis!
Hoffentlich liest der vermeintliche Auftragnehmer wegen der Gegenargumente hier nicht mit!

Gruß

Klaus
Schöne Grüße von

Klaus

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12

Samstag, 25. August 2012, 11:26

Hallo,

natürlich muss ein, wenn mögliches exaktes Datum vorgelegt werden, wann eine Übergabe stattfand. Nur nicht für uns im Forum. Denn das geht hier keinen was an.

Das mit dem nicht angekommen wird sicher ein Argument in einer Verahndlung sein, nur wenn da ein einigermaßen fähiger Richter sitzt, erkennt dieser das in 2 sec.

All diese Taktiken kennt ein Fachanwalt und deshalb sollte dieser auch ins Spiel kommen.

Gruß

Marc
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Gab es mal von Bockholt in 2010.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »speedyxp« (27. August 2012, 13:38)


spur1pem

unregistriert

13

Sonntag, 26. August 2012, 10:41

Ihr habt ja Nerven

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »spur1pem« (4. Februar 2013, 20:06)


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Sonntag, 26. August 2012, 12:33

Hallo Peter, genau so sehe ich das auch, aber wenn Vertrauen da ist dann läuft das so wie bei Michael, leider. Wenn bei mir zur Patinierung Fahrzeuge ankommen kommen sie mit der Post o. ä., und es gibt einen Einlieferungsschein, von Händlern und Herstellern auch einen richtigen Lieferschein. Geben 1er ihre Stücke persönlich ab so kennt mann sich schon länger und das Vertrauen ist da, oder es wird auf wunsch die Abgabe schriftlich bestätigt. Wobei bei mir auch noch niemand länger als 2 - 4 Wochen auf die Rückgabe gewartet hat. Vertrauen ist gut, ein Stück Papier ist besser.

Grüße Peter Hornschu
Peter