@ Alle
Ich glaube eher, dass Herr Dr. Wolf zu den Glücklichen gehört, bei denen der Schildersatz komplett ist.
Dass auf den Kohlenkasten eine Loknummer gehört, steht wohl außer Zweifel. Normalerweise.
Aber vielleicht hat wirklich ein unbekannter Nummerschildliebhaber in den 50ern das Schild entwendet.
Aber selbst, wenn dem so wäre, hätte man entweder ein Ersatzschild gefertigt oder wenigstens eine Nummer aufgemalt.
( Ein Glaskasten ist weder eine Kleinlok, noch ein Nebenfahrzeug. Die kommen mit 2 Nummern aus. )
@ Martin Händel
Ist das nicht vorhandene 3-Licht-Spitzensignal bei der 98 301 eigentlich verbürgt? Und wenn ja, mit welchem Datum? Die Spitzensignalverordnung trat am 26.Juli 1957 in Kraft. Mit 2 Jahren Übergangsfrist für Betrieb auf Strecken mit unbeschrankten Bahnübergängen. ( z.B. Spalt- Georgensgmünd ) D.h. spätestens am 26.07.1959 musste die Lok per Gesetz ein Dreilichtspitzensignal besitzen. Untersuchungsdatum der Lok ist 19.10.1958. D.h. die Lok verliess das Aw Weiden ohne die 3. Laternen, obwohl die Verfügung schon in Kraft war? Merkwürdig, aber möglich.
Mein Glaskasten hat übrigens noch eine Besonderheit:
Auf einer Seite ist er als 98 301 beschriftet, auf der anderen als 98 307.
Nun kann sich wohl jeder denken, was ich von der Endkontrolle bei KM1 halte.
Wenn schon so ein offensichtlicher Fehler bei der "Kontrolle" unbemerkt bleibt,
was ist dann wohl mit den Fehlern, die nicht so offensichtlich sind?
Schade, dass es keine Briefmarke ist. Da sind die Fehldrucke doch immer ziemlich viel Wert.
Grüße
Michael