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Freitag, 19. Dezember 2014, 11:18

Ungebremste Güterwagen im Gmp

Guten Morgen zusammen,

meine Frage ist hier - wurden in der Epoche 3a und b ungebremste Güterwagen in einem Gmp mit eingereiht?

Mit freundlichen Grüßen
Jens

2

Freitag, 19. Dezember 2014, 11:50

Hallo Jens,

für jeden Zug stellt der Zugführer eine Bremsberechnung an die er dann dem Lokführer übergibt Bremszettel) damit der weiß was ihn erwartet. Sind dabei die Bremshundertstel zu wenig, kann/darf nicht gefahren werden. Personenwagen haben üblicherweise eine gute Bremsanlage, so daß ein einzelner ungebremster Wagen die Gesamtwirkung nicht wesentlich beeinflusst. Wichtig ist noch daß der letzte Wagen am Zug stets gebremst sein muß, denn es kann immer mal ein Kupplungs- oder Zughakenbruch passieren und dann muß der "abgehängte" Zugteil auf alle Fälle bremsen können.
Vorallem in Güterzügen gab es häufig einen Anteil ungebremster Wagen. Bei unseren vorbildgetreu beschrifteten Modellen könnte man selber eine Bremsberechnung anstellen. Wie das geht kann man in der Literatur finden oder "ospizio" erklärt uns das mal bei Gelegenheit.

Gruß
Michael
Gruß aus Lichtenstein (Württ.)
Michael

3

Freitag, 19. Dezember 2014, 12:21

Hallo Michael,

danke für Deine schnelle Antwort. Soweit ich das verstehe, kann (konnte) ein ungebremster GW eingereiht werden (nur nicht am Zugende).

Mit freundlichen Grüßen
Jens

Gerald

Gerald

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4

Freitag, 19. Dezember 2014, 12:25

korrekt ! :thumbsup:
Liebe Grüsse,
gerald ehrlich

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5

Freitag, 19. Dezember 2014, 13:57

Zu wenig Bremshundertstel in Zügen

Hallo zusammen,
den Beitrag von Michael Staiger kann ich noch etwas erweitern durch eine leicht verständliche Tabelle über Fahrgeschwindigkeiten, die ich im Netz gefunden habe, siehe Link:
http://www.tf-ausbildung.de/BahnInfo/Fah…indigkeiten.pdf
Das bedeutet, dass wenn in einem Zug z. B. ungebremste Wagen eingestellt sind, kommt es darauf an, ob dennoch die im Buchfahrplan vorgeschriebenen Mindestbremshundertstel (MbH) insgesamt erreicht werden. Diese Vorgabe ergibt sich aus den streckenspezifischen Verhältnissen (z. B. Topographie, Radien, Signalabstände wegen des erforderlichen Bremsweges usw.) sowie der zulässigen Geschwindigkeit und Last des konkreten Zuges.
Werden nun diese vorgeschriebenen MbH nicht erreicht, so ist die zulässige Geschwindigkeit für diesen konkreten Zug zu reduzieren (je fehlendes MbH um 1 km/h - siehe bezogene Tabelle). Meistens haben die Züge jedoch mehr als die vorgeschriebnen MbH, so dass je nach Anzahl und Bremskraft der eingestellten Wagen genügend "Bremshundertstel-Überschuss" vorhanden ist und es somit keine geschwindigkeitsreduzierende Auswirkung hat, wenn ggf. ungebremste Leitungswagen mit im Zugverband eingestellt sind.
Schöne Grüße
Ulrich Geiger
Ein Schwabe in Mittelhessen
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6

Freitag, 19. Dezember 2014, 14:54

Leitungswagen am Zugschluß

Hallo zusammen,

in der Epoche III durfte auch ein Leitungswagen bzw. gebremster Wagen mit ausgeschalteter Bremse am Schluß eines Zuges laufen, wenn der vorletzte Wagen eine wirksame Bremse hatte.
Der Leitungswagen musste aber an die Hauptluftleitung angeschlossen sein!

Gruß
Otmar
IG Spur 1 Mittelrhein

7

Sonntag, 21. Dezember 2014, 15:07

Hallo Ottmar,

ich hatte leider mein Thema ein bißchen aus den Augen verloren. Also, ein Leitungswagen kann ein x-beliebiger Wagen sein, er muß nur halt die entsprechende Ausrüstung (Leitungen) haben.
Nachdem ich jetzt wieder um eine Erfahrung reicher bin ( Dank Euch), kann ich einen/meinen Gmp zusammen stellen. Lok Br78, Donnerbüchsen und einige Gw, ua. G10 ungebremst.
Ich habe ein Buch über Dampfloks DB/DR und hier sind einige Gmp's abgebildet. Und diese Züge gefallen mir.

Noch einen schönen 4.Advent
Jens

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