Hallo zusammen,
den Beitrag von Michael Staiger kann ich noch etwas erweitern durch eine leicht verständliche Tabelle über Fahrgeschwindigkeiten, die ich im Netz gefunden habe, siehe Link:
http://www.tf-ausbildung.de/BahnInfo/Fah…indigkeiten.pdf
Das bedeutet, dass wenn in einem Zug z. B. ungebremste Wagen eingestellt sind, kommt es darauf an, ob dennoch die im Buchfahrplan vorgeschriebenen Mindestbremshundertstel (MbH) insgesamt erreicht werden. Diese Vorgabe ergibt sich aus den streckenspezifischen Verhältnissen (z. B. Topographie, Radien, Signalabstände wegen des erforderlichen Bremsweges usw.) sowie der zulässigen Geschwindigkeit und Last des konkreten Zuges.
Werden nun diese vorgeschriebenen MbH nicht erreicht, so ist die zulässige Geschwindigkeit für diesen konkreten Zug zu reduzieren (je fehlendes MbH um 1 km/h - siehe bezogene Tabelle). Meistens haben die Züge jedoch mehr als die vorgeschriebnen MbH, so dass je nach Anzahl und Bremskraft der eingestellten Wagen genügend "Bremshundertstel-Überschuss" vorhanden ist und es somit keine geschwindigkeitsreduzierende Auswirkung hat, wenn ggf. ungebremste Leitungswagen mit im Zugverband eingestellt sind.
Schöne Grüße