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ospizio

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21

Dienstag, 23. Juni 2015, 18:40

Führerstand

Hallo Basti,

Die Baureihe V100 darf laut Bedienungsanleitung von beiden Führerständen in beide Richtungen gefahren werden!Auch wenn bei sogenannter Rückwärtsfahrt im Zugdienst die Indusi unwirksam ist.

Allerdings gibt es bei vielen Bahnhöfen eine vorgeschriebene Rangierseite für den Lokführer und Rangierer.
In Stuttgart Abstellbahnhof war es immer die Seite Richtung Stuttgart Nord.
Gruss Wolfgang.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ospizio« (23. Juni 2015, 19:18)


22

Dienstag, 23. Juni 2015, 18:52


...

Die Baureihe V100 darf laut Bedienungsanleitung von beiden Führerständen in beide Richtungen gefahren werden!Auch wenn bei sogenannter Rückwärtsfahrt im Zugdienst die Indusi unwirksam ist.

Allerdings gibt es bei vielen Bahnhöfen eine vorgeschriebene Rangierseite für den Lokführer und Rangierer.
In Stuttgart Abstellbahnhof war es immer die Seite Richtung Stuttgart Nord.
...
Hallo Wolfgang,

genau so dachte ich das auch!
Aber für die "Pufferbeleuchtung" (um die es Gerald ja ging) wäre es doch dann viel Sinnvoller, die Rangierlichter EINER Lokseite zu schalten und nicht diagonal gegenüber...


meint der basti

ospizio

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23

Dienstag, 23. Juni 2015, 19:28

Licht....

Sorry Basti,

Du hast natürlich Recht,meine letzte Antwort sollte eigentlich Gerald gelten.
Mann kann es drehen wie man will,die Einzelschaltung der 10 Lampen kommt allen Beführwortern und Kritikern am nächsten.
Und warum sollte der Modellokführer nicht die selben Handgriffe und Überlegungen für die Lokbeleuchtung machen,wie der Lokführer auf der richtigen Lok.

Gruss Wolfgang

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24

Dienstag, 23. Juni 2015, 19:29

Hallo Basti,
da hast du natürlich recht....
bei einer Köf hält sich der Tf in der Regel auf der rechten Seite auf.... - wegen des Führerbremsventils
bei einer Lok mit Mittelführerstand - z.B. V90 o.ä. - hat der Tf zwar 2 Fahrpulte, aber er wird nicht dauernd hin und her wechseln....
Ähnlich schaut das mit großen Loks aus, bei denen ein Führerstand besetzt bleibt....

Aber immer gehört ein Rangierer an die Spitze der geschobenen Einheit!... früher mit Handzeichen und Pfeife / Laterne.... heute per Funk
Ein Lrf (Lok-Rangierführer) kann auch selbst an der Spitze der geschobenen Einheit sein und seine Lok per Funkfernsteuerung fahren.

Beste Grüße
Gerald Thienel

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25

Dienstag, 23. Juni 2015, 19:35

Hallo Wolfgang,

das wäre natürlich die beste Lösung.... aber dafür reichen unsere Decoderausgänge meist nicht....

Da fällt mir ein.... Wenn wir unsere Rangierabteilung vorbildgerecht beleuchten wollen, dann sollten wir dem an der Spitze befindlichen Rangierer auch eine beleuchtete Laterne geben....

Beste Grüße
Gerald Thienel

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26

Dienstag, 23. Juni 2015, 19:37

Durchgängig war...,

... lt. DRG-/DB-Signalbüchern mindestens seit 1935 und bis 1959, das Regel-Rangiersignal "Rz 1" bei Nacht an Triebfahrzeugen auf jeder Fahrzeugseite eine "weiß" beleuchtete Laterne, n i c h t näher spezifiziert nach Lage! (rechts oder links), alternativ wahlweise an der v o r d e r e n Fahrzeugseite das normale Regelspitzen-Signal "Zg 1" bei Nacht, also zwei "weiß" leuchtende Laternen.

Ab 1959 galt bis 1971 ff. für "Rz 1" weiterhin eine "weiß" beleuchtete Laterne auf jeder Fahrzeugseite, jetzt näher spezifiziert mit "rechts", alternativ wahlweise an der v o r d e r e n Triebfahrzeugseite das neue Regelspitzen-Signal "Zg 1a" = "A"-Spitzenlicht mit drei "weiß" beleuchteten Laternen = ab diesem Zeitpunkt P f l i c h t - Regel-Rangiersignal auf der vorderen Fahrzeugseite bei Befahren von "ungesicherten" Bahnübergängen.

Grüße Jürgen Stadelmann

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27

Dienstag, 23. Juni 2015, 19:44

Danke für die Klärung der Vorschriftenlage....
Bedeutet das dann im Umkehrschluß, dass eine geschobene Rangierabteilung (wegen nicht vorhandenem A-Spitzenlicht) keine "nichttechnisch gesicherten Bahnübergänge" befahren darf?
Anm.: der Wortbandwurm "nichttechnisch gesichert" ist Amtsdeutsch für Bahnübergänge ohne technische Sicherung..... denn "ungesicherte Bahnübergänge" gibt es im Deutsch der Eisenbahn-Aufsichtsbehörden per Definition nicht!

Beste Grüße
Gerald Thienel

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28

Dienstag, 23. Juni 2015, 19:53

Richtig...,

... "ohne technische Sicherung"! - "Zg 1a" kann entfallen bei Sicherung des BÜ durch Posten!

Grüße Jürgen Stadelmann

29

Samstag, 18. Juli 2015, 12:47

Hallo,

habe jetzt einige Bilder von Kö1 bei Ablieferung in der Dreißiger Jahren gesehen, und musste erkennen, dass die eine Lampe in Fahrtrichtung rechts montiert war.
Wenn man also vor der Pufferbohle stand, egal ob vorne oder hinten, war die Lampe links.

Die Kö, welche nur für Rangierzwecke eingeplant waren, hatten bei Ablieferung auch nur diese beiden Lampen montiert.
Kö mit Streckeneinsätzen (ab Bauform 1935 möglich) hatten je zwei Lampen.

Aus dieser historischen Sicht lag also nicht nur ich daneben, sondern auch Hübner und KM-1, wobei ich immer noch der Ansicht bin, dass die Signalordnung dort zumindest missverständlich ist...
Da ich aber derzeit nur rudimentär auf Literatur und Internet zugreifen kann, soll es erstmal dabei bleiben.

8)
Schöne Grüße vom Oliver.

Moderationen sind immer als solche gekennzeichnet! (neu in 2019)

30

Samstag, 18. Juli 2015, 16:22

Hallo Olli,

hatte ich doch schon beschrieben (Beitrag 5)
Text im Signalbuch 1935:

Bei Dunkelheit vorn und hinten eine weiß leuchtende Laterne.
Statt der einen vorderen Laterne können auch die beiden Laternen des Signals Zg1 geführt werden.

Das gilt m. W. bis heute, nur daß Zg1 seit etwa 1957 drei weisse Lichter hat.

Gruß
Michael
Gruß aus Lichtenstein (Württ.)

31

Samstag, 18. Juli 2015, 16:39

Hallo Michael,

ja, das ist soweit klar, nur ob das "rechts" von in der Lok oder von vor der Lok gilt und eben häufiger auch geäußert wurde, dass eine Lampe rechts bedeutet, dass nur auf der rechten Lokseite je eine Laterne hätte sein müssen...

Erstaunlich, wie unklar Vorschriften in Deutschland sein konnten... :D
Schöne Grüße vom Oliver.

Moderationen sind immer als solche gekennzeichnet! (neu in 2019)

32

Samstag, 18. Juli 2015, 17:06

Hallo Olli,

für Dich hab ich jetzt noch die Signalordnung von 1959 herausgegruschtelt.

Nachtzeichen: Vorn und hinten ein weisses Licht, in der Regel in Höhe der Puffer.
Stattdessen kann auch das Signal Zg1
(Dreispitzenlicht) geführt werden;
es muß geführt werden, wenn Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden.

Wie´s aussieht, blieb es also dem Lokführer überlassen, welche der beiden Laternen "in Höhe der Puffer" er einschaltete, für einen vorschriftengewohnten Beamten natürlich ungewöhnlich ;-)
Da aber eigentlich auf jedem Bahnhof eine "Rangierseite" - also die Seite auf welche der Lokführer immer hinausschaute - festgelegt war, hat man dann vielleicht auch auf der die Laternen eingeschaltet?

Gruß
Michael
Gruß aus Lichtenstein (Württ.)

33

Samstag, 18. Juli 2015, 18:46

Guten Abend zusammen !

Leider habe ich erst jetzt Eure Diskussion mitbekommen. In nicht besonders geregelten Fällen

ist das Rangierspitzenlicht so wie schon mehrfach geäussert und im Signalbuch stehend.

Meist rechts oder links unten. Wenn aber mehrer Rangierloks in größeren Bahnhöfen unterwegs sind,

gab es ,wenn nicht die Schilder mit der Rangierloknummer zwingend vorgeschrieben waren, auch die

"Kodierung" mit dem Rangierspitzenlicht. Hier in Neuss z.B. Ranglok 1 links unten. Ranglok 2 rechts unten.


Aber auch eine Lok mit einer Lampe beidseitig, eine andere mit zwei Leuchten, auch diagonal.

Eben so wie es entweder im Bahnhofsbuch vorgeschrieben war,

oder wie es die Stellwerke mit dem Rangierpersonal abgesprochen haben. Viele Regelungen in den Bahnhöfen

gehen bis auf die Vorkriegszeit zurück. Erst mit der neuen Bahn ist das alles so ziemlich verschwunden..

Die noch als Ergänzung zum Thema.

Schöne Grüße

Wolfgang

34

Samstag, 18. Juli 2015, 19:04

ja, das ist soweit klar, nur ob das "rechts" von in der Lok oder von vor der Lok gilt und eben häufiger auch geäußert wurde, dass eine Lampe rechts bedeutet, dass nur auf der rechten Lokseite je eine Laterne hätte sein müssen...

Erstaunlich, wie unklar Vorschriften in Deutschland sein konnten... :D
Hallo,

ich weis ja nicht warum ihr das rechts/links so kompliziert macht !?!
Im Fahrzeugbau gilt immer und ausschließlich in Fahrtrichtung! Ändert sich die Fahrtrichtung, ändert sich auch dem entsprechent rechts/links.
Und nur so sind auch die Vorschriften der Bahnen zu lesen.

Wie in Beitrag 29 von Oliver schon richtig beschrieben:" ...habe jetzt einige Bilder von Kö1 bei Ablieferung in der Dreißiger Jahren gesehen, und musste erkennen, dass die eine Lampe in Fahrtrichtung rechts montiert war. Wenn man also vor der Pufferbohle stand, egal ob vorne oder hinten, war die Lampe links."... und das ist so auch korrekt.

Viele Grüße
Holger

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