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21

Mittwoch, 16. März 2016, 19:56

Alternativen/Ersatz

liebe Leser...

...und im Newsletter sind die alternativen Wagen ja als Layout abrufbar...

...der "Bretterwagen" Gmhs50 mit dem Logo der Firma ARAL aus der 3er Epoche...

...und der "glatte Wagen" Gms54 mit dem Logo der Firma Esso...

...beide auch sehr ansehnlich,...und Alternativen, die es bisher so nicht gab...
........., meint mit besten Grüßen, Tilldrick Einsenspiegel

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Einsenspiegel« (16. März 2016, 20:57) aus folgendem Grund: kleine Ergänzung


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22

Mittwoch, 16. März 2016, 20:16

Hallo,
ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber von der Euphorie über MBW ist nicht viel übrig geblieben.
Nachdem ich die Gos245 DR gekauft habe war ich schon sehr positiv eingestellt. Dann kann die große Enttäuschung über die Absage der Bi33.

Abgesehen davon:
Gerade wenn es um Geld, Urheberechte, Markenrechte und Co. geht glaube ich nicht das MBW blauäugig den "Miele" produziert hat? Hoffe es nicht. Es gibt bestimmt noch Verträge sie auf eine A4 Seite passen. Auf eine mündliche Zusage vom Markeninhaber würde ich mich als Hersteller schon gar nicht einlassen.
Peter Megges

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23

Mittwoch, 16. März 2016, 20:54

58244

Beste Grüße,
Steffen
Mein Avatar heißt Lilli und liebt das Toben über alles.
Daher auch Zutrittsverbot für den Mobakeller ;-)

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24

Donnerstag, 17. März 2016, 07:04

Hallo,
ich finde überhaupt das Markenrecht, Urheberrecht viel zu überzogen, es dürfte eigentlich im Modellbau in Bezug auf Nachbildungen vom Original gar nicht zur Anwendung kommen.
Meiner Meinung nach müsste das Recht so angepasst werden, dass alles im Modellbau nachgebildet werden darf ohne Einschränkungen.
In der Fotografie darf man ja auch alles mögliche Abbilden, Modelle sind ja auch im Prinzip Abbildungen, eben plastisch in 3D.
Das hat auch etwas mit Freiheit zu tun.

Dann wäre endlich auch Ruhe mit überdrehten Abmahnungen usw...
MfG. Berthold

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25

Donnerstag, 17. März 2016, 08:21

Moin, Wolfgang,

was Dich da wundert, könnte genau der Auslöser für das No Go für den MBW-Wagen sein. Der Marktführer wird sein Recht an dem Miele Schriftzug und damit sein alleiniges Recht, den Wagen in Spur 1 anzubieten, schon deutlich geltend machen.

Gruß

Der Michel

26

Donnerstag, 17. März 2016, 10:02

@ alle Diskussionswütigen in dieser Sache

Ich verstehe ja, dass sich mancher mit Rechtsfragen und -antworten schwer tut. Mein Lieblingsthema ist das auch nicht. - Aber es gibt eine klare Antwort. Warum es bei Frank Elze Schwierigkeiten gibt/gab, kann an schlechter Beratung liegen oder hat andere Gründe.
Im Zusammenhang mit dem Bau von Jaegers modernen Güterwagen etc. pp (http://www.moderne-spur1.de/), woran ich vielfach beteiligt bin, wurde gründlich recherchiert. Kurz gesagt: Ein Urheberecht auf den Namen (vom Markennamen sprechen wir), den ein Modell erhalten soll, gibt es nicht mehr - schon seit ca. 10 Jahren.
Wer es geauer haben will, es klagte damals die Fa. Opel, deshalb spricht man seither von der Lex Opel:
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az.: C-48/05 (Adam Opel AG/Autec AG), legt dar, dass eine Marke auf einem Spielzeug oder auf anderen verkleinerten Modellen von einem Dritten verwendet werden darf. Das Urteil wörtlich:
„Ist eine Marke u. a. für Kraftfahrzeuge eingetragen, stellt die Anbringung eines mit dieser Marke identischen Zeichens auf verkleinerten Modellen von Fahrzeugen der genannten Marke durch einen Dritten ohne die Erlaubnis des Inhabers der Marke, um diese Fahrzeuge originalgetreu nachzubilden, und die Vermarktung der Modelle keine Benutzung einer Angabe über ein Merkmal dieser Modelle im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 89/104 dar.”

Ihr könnt Euch wieder unserem eigentlichen und schönen Hobby widmen.
die Donnerbüchse

ospizio

unregistriert

27

Donnerstag, 17. März 2016, 10:35

Diskussionswütig

Hallo Donnerbüchse,

Vielen Dank für die Aufklärung über die Benutzung der Markennamen auf Modellen.

Aber:
Ich werde Dich wohl niemals fragen,ob ich einen Diskussionspunkt hier einstellen darf,denn das ist meine persönliche Sache.
Desweiteren verwehre ich mich heftig von jemanden,der noch nicht mal in der Lage ist,seinen richtigen Namen anzugeben,in die Ecke der Diskussionswütigen gestellt zu werden.
Und ich frage mich auch,warum Herr Elze bei den anderen Markennamen die Genehmigung eingeholt hat und auch bekam.
Und dass mit harten Bandagen gekämpft wird,ist ja nicht nur meine Meinung,Michel hat es ja geschrieben,was ich gedacht habe.

Gruss Wolfgang

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28

Donnerstag, 17. März 2016, 10:40

Danke! Klartext :thumbup: !
Grüße aus MS
Dieter

29

Donnerstag, 17. März 2016, 10:41

Lex Opel

Das Opel Urteil bezog sich auf einen ferngesteuerten Opel Astra mit Opel-Blitz. Hier urteilte EuGH und BGH in der Weise, dass zwar grds. eine Markenrechtsverletzung vorliegt, diese aber nicht greift, weil der Blitz nunmal zum Opel gehört....ganz einfach ausgedrückt. Gleiches würde auch wohl gelten, wenn jemand eine Miele-Waschmaschine in 1/32 auf den Markt bringt. Aber gilt das auch für einen Werbewaggon in 1/32? Ich glaube eher nicht, da ein Eisenbahnwaggon sicherlich nicht wie selbstverständlich mit einem Miele-Schriftzug in Verbindung gesetzt wird.
K. G.

Gerald

Gerald

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30

Donnerstag, 17. März 2016, 15:41

Das ist Quark: "da ein Eisenbahnwaggon sicherlich nicht wie selbstverständlich mit einem Miele-Schriftzug in Verbindung gesetzt wird"
Ein Auto wird ebenfalls nicht mit einem Opel, oder Blitzsymbol, gleichgesetzt.
Der Miele-Waggon wird nachgebildet wie er im Original fuhr. Probleme gäbe es, wenn bspw. Beate Uhse einen Waggon beschriften würde auf dem eine zotige Situation auf einer Mielewaschmaschine zu sehen wäre. Und dann ja auch zu recht/Recht.
Liebe Grüsse,
gerald ehrlich

31

Donnerstag, 17. März 2016, 16:59

Markenrecht hin oder her....
Wie borniert müsste ich als Markeninhaber denn sein, eine gratis Werbung nicht dankend mit zu nehmen?

Im geschilderten Fall der Lex Opel ist das noch unverständlicher : Haben die dort schon mal was von Prägung gehört?
Sollten doch froh sein, dass Kinder wenigstens noch mit fernsteuerbaren Opel spielen können und somit wenn es drauf ankommt mit der Marke Opel etwas anfangen können.
Vor dem Hintergrund der GM Krise wäre Opel um ein Haar ja aus dem Straßenbild verschwunden und dann hätte es vielleicht einmal bei einem Spur 1 Treffen ins Sinsheim geheißen : Du Papa, was ist denn ein Opel?

Denke daher auch, dass da mehr dahinter steckt, als nur die Marke Miele.

Beste Grüße,
Steffen
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32

Donnerstag, 17. März 2016, 17:01

Bei der Verwendung von Namen, Logos oder Emblemen ohne die Zustimmung des Halters des Markenrechtes wird dieses verletzt.
Im Privaten kein Problem, wird die Abbildung der Marke Privat verwendet, also es kauft sich jemand einen nichtbeschrifteten
Spur1 Wagen bei XY, egal in welcher Lackierung, kann er da z. B. RAMA drauf schreiben. Auch kann er sich ein Professionelles
Logo erstellen lassen und aufbringen. Mit diesem Wagen könnte er jetzt jeden Tag vor den Werkstoren von RAMA rumrollen,
und keiner könnte ihm am Zeug flicken, außer er verunglimpft diese Marke.

Wird aber diese Markenabbildung auf einem Produkt, um dieses aufzuwerten oder auch nur zur Verzierung, Geschäftlich in den
Verkehr gebracht und vermarktet, ob nun als Werbegeschenk oder als Kaufartikel, so ist das ohne Zustimmung nicht gestattet.
Das kann richtig teuer werden. Dabei haben Menschen schon Haus und Hof verloren.

Selbst wenn die Abbildung im Wort verändert wird, z. B. MEILE, aber klar als die gemeinte Marke erkennbar ist könnte es schwierig
werden.

Wenn diese Genehmigungen eingeholt werden, sind diese in der Regel zu bezahlen, das ist das gute Recht des Eigentümers. Hat der
Eigentümer das schon verkauft und sich Vertraglich verpflichtet eine weitere Abgabe zu unterlassen, ja dann ist das so.
Oder vielleicht passt es der Marke nicht auf ein Produkt zu kommen dessen Hersteller man nicht kennt, oder welchen Grund auch
immer, dann ist das so. Es muss nicht einmal ein Grund angegeben werden.

Wo würden wir da hin kommen wenn das alles frei wäre. Schlüsselanhänger mit Automarken, Ersatzteile für Autos mit dem Brand
des Markeninhabers, oder eben Spielzeuge.

Wenn Frank Elze seine Produktion schräddern will, ja nu seine Entscheidung, schade um die Arbeit und das Material. Aber das Miele
Zeichen überlackieren und den Wagen als Bastlerware zu verkaufen ist wirtschaftlich auch nicht der beste Weg. Was soll denn von
dem eh schon günstigen Wagen noch abgestrichen werden?

Alles richtig wie es ist, und nächstes mal einfach vor Produktionsstart die Freigabe abwarten,
Peter Hornschu
Peter

33

Donnerstag, 17. März 2016, 17:17

... eigentlich ist jetzt doch ALLES gesagt bzw. geschrieben !!!

Wie schreibt Peter Hornschu so schön: Alles richtig wie es ist, und nächstes mal einfach vor Produktionsstart die Freigabe abwarten ...

... dem ist eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen ... der Thread sollte geschlossen werden, danke und einen schönen Feierabend.
Gruß Wolfgang

Spur-E1NS-Nebenbahn Epoche 3

Loknummern- und Fabrikschilder, Betriebsbücher von Dampflokomotiven ...
... der DRG + DB + Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE).

34

Donnerstag, 17. März 2016, 18:52

... eigentlich ist jetzt doch ALLES gesagt bzw. geschrieben !!!


Och, nö! Jetzt, wo es gerade interessant wird? Wer spricht, pardon, schreibt denn jetzt die Wahrheit? Die "donnernde Büchse" oder der Kollege Peter?

Eines aber bleibt unbestritten: Niemand lässt irgendwas bedrucken um es zu verkaufen, wenn er sich nicht vorher schlau gemacht hat, ob er damit nicht irgendwelche Rechte verletzt? Macht dasjenige es trotzdem, hält sich mein Bedauern dem Produzenten gegenüber jedenfalls sehr in Grenzen!

Ob es wirklich bedruckte Miele Wagen von MBW gab, werden wir wohl nie erfahren ...

Viele Grüße,

Kalle

MBW-1zu32

unregistriert

35

Donnerstag, 17. März 2016, 19:06

Doch die gab es

Die Miele.
»MBW-1zu32« hat folgendes Bild angehängt:
  • image.jpeg

  • »Peter Prinz« ist ein verifizierter Benutzer

Beiträge: 505

Wohnort: Wo man keine Flughäfen bauen kann

Beruf: ja

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36

Donnerstag, 17. März 2016, 19:18

:thumbup:

Feuerbüchse

unregistriert

37

Donnerstag, 17. März 2016, 19:26

Einfach nur :irre:

38

Donnerstag, 17. März 2016, 19:45

ARAL / Esso

liebe Leser,

...nachdem nun viele Argumente ausgetauscht sind,...habe ich eine Frage:...

...ist bekannt, (sogar fotobelegt)...daß die alternativen Angebote ARAL/Esso (siehe Beitrag 21)

...so real sind ?..., mir gefallen sie auch....
........., meint mit besten Grüßen, Tilldrick Einsenspiegel

39

Donnerstag, 17. März 2016, 20:34

Ist schon ein verzwickter Thread,
aber man könnte noch eines drauf setzen, auch wenn sich die Sache (die Wagen) wohl erledigt haben :

Peter hat mal einen M Miele Wagen an das Original angepasst

Miele Güterwagen

1. Bild zeigt ein Original.... wäre die von MBW angedachte Beschriftung aufgrund dieses Vergleiches eh nicht korrekt gewesen, weil zu klein ausgeführt?

Beste Grüße,
Steffen
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Daher auch Zutrittsverbot für den Mobakeller ;-)

40

Freitag, 18. März 2016, 13:17

Zitat

ARAL / Essoliebe Leser,

...nachdem nun viele Argumente ausgetauscht sind,...habe ich eine Frage:...

...ist bekannt, (sogar fotobelegt)...daß die alternativen Angebote ARAL/Esso (siehe Beitrag 21)

...so real sind ?..., mir gefallen sie auch....



Wurde ich auch gern wissen?

Die Esso wagern sind in Meiner augen sehr schön, aber gibt es ein vorbild?

Esso wagen
MFG aus Dänemark

Steen L.

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