Hi, ich finde (als Nur-Käufer bei ebay), dass auch der Verkäufer Bewertungen abgeben sollte. Es spricht m. E. nichts dagegen.
@ Jörg:
Mal kameradschaftlich so am Rande bemerkt - wenn Du Gesichter von Personen hier im Internet abbildest, dann muss (selbst wenn Du als Fotograf das Copyright inne hast) der Abgebildete sein Einverständnis geben. Ich nehme an, dass die beiden "Blauen" wissen und zugestimmt haben, dass sie als adrettes Avatar dienen.....
Wenn nicht, dann kann es u. U. Probleme geben. Das mag mal wieder rechtlich kleinlich klingen, ist aber geltendes Recht und wird gerne durch Abmahnungen geahndet.
Edit: Nichts für ungut: Bitte bei solchen Dingen auch an unseren geschätzten Forenmaster und dessen Haftung denken.
Grüße!
AL