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Freitag, 19. April 2019, 09:29

Gewährleistung und AGB's

Hallo Frank,
da das Thema im Thread über die Baureihe 98.75 sonst zu sehr abdriftet, eröffne ich mal einen neuen Beitrag, da das Thema wohl doch von allgemeinem Interesse ist:
Du hast geschrieben: Zitat: "Wer im Laden bei dem Händler seines Vertrauens bestellt, ist an die Bestellung gebunden."
Wie sieht denn hier die Rechtslage aus, wenn - wie im Falle der "Berg" - die Lieferung 7 Jahre nach Bestellung erfolgt. Ich hatte ja vorher keine Möglichkeit das Modell anzuschauen und nun stelle beim Händler fest, dass mir die Lok nicht gefällt oder anders geliefert wurde, als es vom Hersteller beschrieben wurde (auch dafür lassen sich genug Beispiele aufführen.....).
Da sei mal wieder an Herrn Hübner erinnert, der sich auf die Fahnen geschrieben hatte: man kann von einem Kunden nicht verlangen, dass er ein Modell abnimmt, was er vorher weder gesehen, geschweige denn getestet hat......
Frohe Ostern an alle
Hartmut

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