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1

Donnerstag, 27. Januar 2011, 20:35

Zugschlußsignal

Da zur 24er von Märklin die Frage nach dem Schlußsignal aufgeworfen wurde, hier mal noch einer Frage hinten dran, die sicher von dem ein oder anderen Betriebseisenbahner beantwortet werden kann:

Nach Signalordnung ist der ZUGSCHLUSS am LETZTEN Fahrzeug anzubringen. Das ist natürlich logisch. Aber was ist wenn die Lok selbst oder ein Wagen mittendrin auch noch ein Zugschlusignal führt. Mir hat mal jemand gesagt, dass der Zug in diesem Falle zu stellen wäre, weil (zumindest ursprünglich) das Zugschlußsignal auch dazu diente, die VOLLSTÄNDIGKEIT des Zuges beim Verlassen des Blockabschnittes zu überprüfen. Mir scheint das sinnvoll, denn sonst können ja nach einer Zugtrennung noch Wagen auf der Strecke stehen, die für andere Zugfahrten eine Gefahr wären, sofern ausgerechnet der letzte Wagen vor der Zugtrennung ein Zuschlußsignal hätte......
Die mir zugängliche Signalordnung gibt dazu aber keine Auskunft.
Wenn diese Annahme richtig ist, wäre die Verkabelung der meisten Modelltriebfahrzeuge wahrscheinlich falsch (auch in H0 und TT), da meistens beim Zuschalten der Spitzenbeleuchtung automatisch auch der Zugschluß zugeschalten wird. Hübner hat das bei der BR64 auch so gehandhabt. Für eine Lz ist das eine Lösung, bei angehängtem Zug aber eher schlecht.

So, nun sind die Betriebseisenbahner gefragt.....


http://www.wedebruch.de/gesetze/betrieb/eso3.htm#zg2

Signal Zg 2 Schlußsignal - Kennzeichnung des Zugschlusses
Tageszeichen
Am letzten Fahrzeug eine viereckige rot-weiße Tafel
oder
zwei viereckige rot-weiße Tafeln
oder
das Nachtzeichens des Signals.
Nachtzeichen
Am letzten Fahrzeug ein rotes Licht
oder
zwei rote Lichter
oder
zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens.
Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken.
-----------------------------
www.spur1-leipzig.de

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matthias« (27. Januar 2011, 20:45)


Peter24

unregistriert

2

Donnerstag, 27. Januar 2011, 21:02

RE: Zugschlußsignal

Hallo Matthias,

dürfte doch im Zeitalter der digitalen Schaltungen kein Problem sein, oder?
Oder von unten geschaut: solange in den Dampfloks Elektromotoren sind, was solls,

meint Peter24

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Peter24« (27. Januar 2011, 21:04)


  • »Tobias« ist ein verifizierter Benutzer

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3

Donnerstag, 27. Januar 2011, 21:11

hallo Matthias,

der Zugschluß dient dazu wie du schon richtig angemerkt hast die Vollständigkeit des Zuges durch das Stellwerk festzustellen. wenn nun mittendrin noch ein Schluß an ist wird der Fdl nun zu erst versuchen den Tf zu erreichen und zu informieren und dann an geeigneter Stelle Stellen. Da dies eine Unregelmäßigkeit in der Zugbildung ist und behoben werden muß. Man wird in den Vorschrifften nicht den Wortlaut direkt dazu finden, da hier verschieden Vorschriften zusammenwirken.
Ergo alle Züge mit Schluß an der Lok zum Zug hin müssten gestellt werden.

Tobias
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4

Donnerstag, 27. Januar 2011, 21:14

RE: Zugschlußsignal

Hallo, Matthias!
Selbstverständlich darf innerhalb eines Zuges nicht noch irgendwo ein Schlusssignal sein. Das mit der Vollständigkeit gilt meines Wissens nach wie vor und ist sogar der wichtigste Grund für das Schlusssignal. Das sind ja keine Bremsleuchten!
Deshalb müssen auch Spitzen- und Schlusssignal bei Loks getrennt schaltbar sein.
Ich habe meine "die Hauptlast des Betriebs leistende" V 100 auch so ausgerüstet. Mit der Lichtfunktion schalte ich jeweils das Schlussignal ein, sodass bei einer Lokleerfahrt tagsüber bei mir nur Zg 2 zu sehen ist. Das Spitzensignal Zg 1 kann ich auf beiden Seiten jeweils getrennt einschalten, unabhängig von Zg 2.
Bei einer Zugfahrt in der Nacht oder bei "unsichtigem Wetter" mit Wagen ist dann vorn an der Lok das Spitzensignal eingeschaltet, und der letzte der vier Dreiachser-Umbauwagen zeigt beleuchtetes Zg 2 (bei Reisezügen ist laut Vorschrift auch tagsüber das beleuchtete Schlusssignal zu führen).
Wenn ich mit der V 100 nachts imBahnhof rangiere, sind beide Seiten des Spitzensignals eingeschaltet - entsprechend der Vorschrift.
Es ist eine Unsitte bei Modellbahnherstellern und im digitalen Zeitalter auch überhaupt nicht mehr notwendig, Zg 1 und Zg 2 zu koppeln.
Allzeit HP 1 (mit Zg 1 und Zg 2 - bis in die 80er gab es ja auch noch Zg 3 und Zg 4!)
Johannes
»Einmotorer« hat folgende Bilder angehängt:
  • Nachtaufnahmen 008.jpg
  • Nachtaufnahmen 002.jpg