Sie sind nicht angemeldet.

1

Donnerstag, 15. Februar 2007, 23:39

M?-Fachh?ndler will keine M?-lok verkaufen

Wollte heute bei meinem M? Fachh?ndler meines Vertrauens (seit gut 30 Jahren, war damals 12 :))infos ?ber die neue Life Steam BR44 einholen, h?tte eben gro?es Interresse.
Habe auch die BR18 Life Steam bei ihm gekauft.
(der Leidensweg der M?ngelbehebung der 18er wurde im Forum beschrieben)

Aber leider mu?te ich eine Totalabsage entgegennehmen, er wird die Lok auf keinen Fall bestellen.

Nachdem er mir die Gr?nde erkl?rte, kann ich es verstehen.

ist da wer mittlerweile zum Gro?konzern ala Gasprom mutiert?
Margen werde diktiert, bei Gew?hrleistungsf?llen zahlt er auch noch drauf.. usw.

Is wirklich ein Hammer, ein gelisteter M? Fachh?ndler weigert sich, M? Produkte zu verkaufen.

Bitte um Verst?ndnis, ich werde auf keinen Fall den Namen preisgeben, da ich der Meinung bin, da? derfisch noch immer am kopf etwas sti... ?hm ungut riecht.

aber es gibt zu denken

f?r die lok kommt auch der Webshop nicht in frage, will ja nicht wieder 2mal die lok auf eigenkosten zur?ckschicken.

Werde zumindest mal die Aster BR52 ins Auge fassen, ist zwar teurer und werd l?nger sparen m?ssen, aber Qualit?tsm??ig wohl kein Vergleich.

Andererseits w?rden mich die dauernden Hin und Her Versendungen deutscher Qualit?tsarbeit aus Gy?r mit Garantieanspr?chen doch reizen (dank dem Hersteller hab ich da praxis), das w?rde bei einer Aster aus Japan wegfallen.

lg g.mayer

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gmayer« (16. Februar 2007, 00:47)


2

Freitag, 16. Februar 2007, 09:41

Zu M? - Fachh?ndler .....

Hallo Herr Mayer,
eine solche Problematik ist mir auch aus anderen Branchen bekannt:
Unternehmen wollen nicht nur gro? sein, sondern in die "upper class" aufsteigen und das geht dann zu Lasten der Fachh?ndler, denen man die Margen k?rzt, Abnahmekontingente aufzwingt, damit man selbst keine oder nur eine geringe Lagerhaltung zu bestreiten hat.
Aber zum Thema R?cksendungen m?chte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass nach dem Produkthaftungsgestz der R?ckversand schadhafter Ware zu Lasten des Lieferanten oder Herstellers geht; das geht sogar so weit, dass ich als H?ndler meinem Vorlieferanten die Kosten f?r die Abwicklung und den Versand von Reklamationen in Rechnung stellen kann. Ob der Lieferant dann seinem Fachh?ndler Schwierigkeiten macht, bleibt im Einzelfall abzuwarten, die gesetzliche Regelung jedenfalls ist so wie geschildert.
Und f?r den Endverbraucher gilt das Gesetz ebenso; er hat demnach die M?glichkeit nach vorherigem Telefonat das Paket abholen zu lassen. Ausserdem gibt es 2 weitere M?glichkeiten:
1.) ich versende das Paket unfrei, falls der Adressat dieses dann nicht annimmt, so gibt es
2.) einen kleinen Trick: ich beschrifte das Paket auf der Absenderseite mit derselben Adresse wie auf dem Adressfeld!! Dann kann der Adressat die Annahme nicht veweigern, da Absender = Adressat, ich selbst habe den Einlieferungsbeleg, kann also jederzeit die Sendung nachweisen und ....habe keine Kosten.
Ich praktiziere dieses Verfahren seit Jahren bei Problemf?llen auch im Gesch?ftsbereich und nicht nur privat mit Erfolg.
Gruss aus Nordhessen
Ralph M?ller