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1

Montag, 20. Juli 2020, 17:24

Mehrwertsteuer

Hallo Einser,

aus bestimmten Gründen bestell ich ja meine KM1-Produkte schon seit Jahren bei Händlern, da mir so gewisses Geschäftsgebaren einfach nur "aufn Keks" geht. So hab ich meine E50 beim Händler nach dem 1.7. - war vorher seinerseits nicht möglich! - mit Vorführung aller Funktionen abgeholt und bezahlte vorher abgesprochenen Preis die 3% Mwst. weniger. Als ich mich bedankte, sagte man mir daß die Mwst. ja nur "durchgereicht" und somit kein finanzieller Schaden für beide Seiten entsteht.
Wenn ich nun diese "Einlassungen" lese sträuben sich mir einfach nur die Nackenhaare.
Und daß "trotzdem jeder" E50 Käufer die fehlenden Bahnräumer gönnerhaft nachgereicht bekommt setzt noch das Sahnehäubchen auf. Eine Lösung zum zu engen Zughaken wäre natürlich schon nett gewesen, denn wenn man ihn auffeilen möchte muß man ihn auch ausbauen - da kann man dann auch gleich einen passenden einsetzen.

Gruß
Michael
Gruß aus Lichtenstein (Württ.)
Michael

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2

Montag, 20. Juli 2020, 17:45

Hallo zusammen,
da stellt sich natürlich die Frage, was wäre passiert wenn die Umsatzsteuer erhöht worden wäre? Hätte man dann auch vehement am veröffentlichten Bruttopreis festgehalten? Ich fürchte, wohl eher nicht?
Aber wie so oft, ein Schelm wer böses dabei denkt...
Gruß
Jörg

3

Montag, 20. Juli 2020, 17:58

Hallo Michael,

bist du nicht ein bisschen zu hart mit deinem Urteil? Nach dem lesen Deiner Nachricht habe ich gleich die Website von KM1 überprüft und habe ich Folgendes gelesen:

“Somit haben Sie eine klare Planungssicherheit, auch über das Jahresende hinaus.”

Manchmal kann sogar Hilfsbereitschaft falsch interpretiert werden. Und ich finde auch die Anerkennung der Bedeutung einer guten Finanzplanung für unser Hobby einfach großartig!

Viele Grüße,
Robert

4

Montag, 20. Juli 2020, 19:09

Umsatzsteuer

Liebe Spur1-Kollegen,
mitnichten ist Michael "ein wenig zu hart in seinem Urteil".

Da die Umsatzsteuer für jeden USt.-Pflichtigen ein "durchlaufender Posten" ist, den er nicht behalten darf, sondern im Rahmen seiner USt.-Erklärung an den Fiskus abführen muß, muß der Produzent, Händler ... seine Kalkulation allein auf dem Nettopreis aufbauen, denn nur das Netto verbleibt auch bei ihm. Das gilt für km1 genauso wie für jeden anderen am Wirtschaftsleben Beteiligten.
Folglich: Muß man nur 16% des Verkaufspreises an das Finanzamt weiterleiten, verbleibt die Differenz zu den erhaltenen 19% ... wo? Richtig! Ist ja auch gar nicht so schwer. :P
Daß man das dann als Planungssicherheit verkauft, kann man machen - es muß halt nicht jeder glauben.
I.ü. gab es da doch die Meldung vom 01.07.2020: "Systemprobleme bei Umstellung der Mehrwertsteuer". Da kannn man jetzt trefflich überlegen, die Umstellung in welche Richtung der Software Probleme hier bereitet hat.
Die Händler, bei denen ich kaufe, haben jedenfalls anstandslos die geringere USt. verlangt - und zwar unabhängig davon, welche sie seinerzeit an den Produzenten haben leisten müssen. Warum? Weil sie eben für sie weder ein Schaden noch ein Vorteil, sondern lediglich ein durchlaufender Posten in ihrer USt.-Erklärung ist.
So mag sich jeder seine Gedanken machen! ?(

Viele Grüße
Stefan

5

Montag, 20. Juli 2020, 19:59

Gibt es Juristen hier im Forum?

Wenn ich einen Bruttopreis inkl. 19% MwSt. einnehme, aber nur 16% ans Finanzamt abführe, ist das dann nicht streng genommen Steuerhinterziehung?
Gruß aus Seevetal,
Axel

Beiträge: 73

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6

Montag, 20. Juli 2020, 20:12

Hallo zusammen,
ich pflichte hier meinem „Namensvetter„ hier in vollem Maße bei
und bestelle bzw. kaufe derzeit explizit und ausschließlich NUR noch bei Händlern oder Firmen,
welche sich hier auf den geänderten Mehwertsteuersatz einlassen!!!
Somit haben wir es sozusagen selbst im Portemonnaie
Greetings Mick :D

Beiträge: 291

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Beruf: Habe ich

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7

Montag, 20. Juli 2020, 20:27

Hallo Axel,
mit Steuerhinterziehung hat das nichts zu tun. Lediglich der Gewinn für den Verkäufer wird gesteigert.
Gruß
Jörg

Beiträge: 165

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Beruf: Geschäftsführer

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8

Montag, 20. Juli 2020, 20:55

Hallo Zusammen, wenn auf einer Rechnung die Mehrwertsteuer mit 19% angegeben und ausgewiesen wird, ist diese auch in vollem Umfang im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung gültig. Das heisst; ob 19% oder 16%, was auf der Rechnung steht zählt. Bei der Voranmeldung wird die Mehrwertsteuer im Rahmen der Umsatzerlöse gegen die Umsatzsteuer der Ausgaben (Vorsteuer) aufgerechnet. Ich kann Euch versichern, dass damit keiner Geld verdient, ausser der Staat und der verzeichnet derzeit auf 3% die Ihr dann wieder zu einem späteren Zeitpunkt in einer anderen Form bezahlt :-)

Liebe Grüße Thomas
Herzliche Grüße,

Thomas

Sven Hofmann

unregistriert

9

Montag, 20. Juli 2020, 21:50

Wenn Mann,
Keine Ahnung hat sollte Mann besser nichts Schreiben.

Der einzige der die Wahrheit erkannt hat ist Thomas.Keiner von den Herstellern hat was davon, bei 19 % führt er auch 19 % an den Staat ab, bei 16 % eben 16 %.

Der Kunde hätte was davon den Horenten nachlass von 3 %. Bei 3000 € = 90 €Bei den Summen die wir für die Spur 1 ausgeben sind das wie der Deutsche Bank Chef sagt Peanuts. :P :D ^^


AAber der Schwab hat ja gschpart, gel Michel :thumbsup:

MFG. Sven Hofmann

10

Montag, 20. Juli 2020, 21:53

Hallo Thomas,
auf deinen Post hin hab ich meine Rechnungen nochmals angesehen.
Ich habe am 3.7.20 2 Loks der BR 150 in Lauingen gekauft.
Ich habe zwei Rechnungen jetzt dazu.
Einmal vom 28.5.als Zahlungsaufforderung mit 19% Mwst.
Am 3.7.bei Abholung bekam ich eine Rechnung mitgeliefert,auf der 16% Mwst.berechnet sind,allerdings waren die Nettoeinzelpreise um je gut 50 € erhöht. Der Bruttoendpreis ist exakt gleich.
Somit ist klar,in welche Tasche das Geld ging.....und der Direktkunde alt aussieht.
Tja,als württemberger Schwabe kann man von bayrischschwäbischen Schwaben noch viel lernen.....
Gruss Hartmut

11

Montag, 20. Juli 2020, 22:14

Hallo,
Ihr sprecht hier immer darüber, dass durch die Anpassung der Mehrwertsteuer das Produkt 3% günstiger wird. Dies ist aber falsch, es sind nur ca. 2,5%. Hier eine kleine Rechnung als Beispiel dazu, wie sich ein Gegenstand mit den Kosten von 100€ inkl. 19% Steuer durch die Steuersenkung verändert:

-Preis inkl. 19% Mehrwertsteuer: 100€
-Preis Brutto ohne MWST: 100€ / 1.19 = 84,03€

-Preis mit 16% MWST: 84,03€ × 1,16 = 97,47€
D.h. durch die Senkung der Mehrwertsteuer werden die Produkte nicht 3, sondern 2,5% günstiger.Gruß
Thorsten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Totodil« (20. Juli 2020, 22:31)


Sven Hofmann

unregistriert

12

Montag, 20. Juli 2020, 22:21

Hallo Hartmut,
Wenn das so ist wandert das Geld in die Tasche von KM 1, hat Herr Krug ja auch so geschrieben, dass der Preis gleich bleibt, egal 19 oder 16 % wird nur umgerechnet.

Gegen Rechnung 100 X 19 % = 19 € Endpreis 119 € 100 X 16 % = 16 € Endpreis 116 € unterschied 19 -16 = 3 € nix 2,5 €

MFG. Sven Hofmann

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Sven Hofmann« (20. Juli 2020, 22:32)


Beiträge: 165

Wohnort: München

Beruf: Geschäftsführer

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13

Montag, 20. Juli 2020, 22:30

...es ist tatsächlich ein riesiger Wirrwarr mit der reduzierten Mehrwertsteuer für 6 Monate.
Gültig ist der Leistungszeitraum ab 01.07. bis 31.12.20.
Vor dem Datum und ab dem 01.01.21 ist die Mehrwertsteuer bei 19%.

Wenn z.B. eine Lok angezahlt wird, vor dem 01.07. und die Mehrwertsteuer mit 19% aufgeführt ist, die Lok aber erst Ende Juli abgeholt wird (Leistungszeitraum/Ausführungszeitraum) dann muss auch die Anzahlung auf 16% zurückgerechnet werden.

Wenn der gewerbliche Händler sich auf die Listenpreise bezieht, als Referenzpreis, kann er sehr leicht die Mehrwertsteuer errechnen und aufführen. Ausser er hat bei einer Privatperson zugekauft, dann muss er die Ware differenzbesteuern. Es gibt aber auch genug Beispiele da werden Preise berechnet die entbehren jeglicher Grundlage. Ein Rückschluss auf einen Listenpreis oder gar der Mehrwertsteuer macht hier gar keinen Sinn.

In diesem Fall, Hartmut, ist das genau wie Du schreibst - zahlen, freuen, der Händler hat 3% Kasse gemacht und um Sven zu zitieren die "Peanuts" abhaken :-)

Ich will nicht "klugscheissern", wollte nur meine Erkenntnis mit der Umsatzsteuer mit Euch teilen.

Liebe Grüße, Thomas
Herzliche Grüße,

Thomas

14

Montag, 20. Juli 2020, 22:37

Hallo Thorsten,

es ging und geht um die von 19 auf 16% herabgesetzte Mehrwertsteuer, d. h. wenn man klugscheisssen will sind das 15,7% weniger Mwst. ;-)

Gruß
Michael
Gruß aus Lichtenstein (Württ.)
Michael

15

Montag, 20. Juli 2020, 22:37

Hallo Sven,

ja, Deine Rechnung ist korrekt. Bei mir ist der Nettopreis inkl. 19% Steuer und bei Dir der Preis ohne Steuer 100€. Du hast also einen Preis mit 19% Steuer von 119€ und ich von 100€.

Du hast bei Deinem Preis eine Ersparung von 3€, wenn die Steuer auf 16% gesenkt wird. 3€ von 119€ sind ca. 2,5% Ersparnis und nicht 3% (3/119).
Gruß
Thorsten
Hallo Hartmut,
Wenn das so ist wandert das Geld in die Tasche von KM 1, hat Herr Krug ja auch so geschrieben, dass der Preis gleich bleibt, egal 19 oder 16 % wird nur umgerechnet.

Gegen Rechnung 100 X 19 % = 19 € 100 X 16 % = 16 € unterschied 19 -16 = 3 € nix 2,5 €

MFG. Sven Hofmann


16

Dienstag, 21. Juli 2020, 08:18

Wartet doch mit der Abholung der Artikel

Liebe Spur1er,

Sicherlich ist die Mehrwertsteuer ein Durchlaufposten, oder auch eine gute Möglichkeit die Preise zu erhöhen. Wenn ihr dem Hersteller den höheren Gewinn nicht gönnt, dann wartet doch einfach mit der Bezahlung der Artikel bis zum 01.01.2021. Dann ist der Mehrgewinn dahin.

Alternativ würde ich mir mal Gedanken über die Versandkosten bei einem Artikel im Wert von 3000,- € machen.

In dem Sinne .....

Viel Spaß beim Hobby

Wolfgang

17

Dienstag, 21. Juli 2020, 08:24

Wahrscheinlich hätte das Finanzministerium den Erlass einfach konkreter formulieren sollen. Beispielsweise eine Klausel, dass ab einem Betrag X (vielleicht 20 Euro) die Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an den Endverbraucher weiter zu geben ist. Das hätte einerseits verhindert, dass die Tageszeitung für ein paar Monate unpraktikable 88 statt 90 Cent kosten müsste, andererseits, dass bei einem Lok-Modell für 3000 Euro brutto 76 Euro mehr Gewinn vom Hersteller eingesackt werden.
Gruß aus Seevetal,
Axel

18

Dienstag, 21. Juli 2020, 08:50

Einfach mal AGB‘s lesen

Nicht diskutieren - einfach mal die AGB‘s lesen.....
Ein kleiner Auszug aus den auf der HP eingestellten AGB‘s

4.1
Alle angegebenen und vereinbarten Preise sind Euro-Preise; sie verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften gesondert berechnet. Haben wir in einem mit einem Verbraucher abgeschlossenen Vertrag die Lieferung binnen vier Monaten ab Vertragsabschluss vereinbart, bleibt der Bruttopreis bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer unverändert, berechnen wir also dann unsere Leistungen zum vereinbarten Nettopreis zuzüglich dem bei Vertragsabschluss gültigen Umsatzsteuer-Satz.

4.5
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisveränderungen unserer Lieferanten zu erhöhen. In gleicher Weise und im gleichen Umfang sind wir unverzüglich bei Vorliegen von Kostensenkungen verpflichtet, den Preis herabzusetzen. Wir werden eine entsprechende Änderung des Preises mindestens 4 Wochen vor der Lieferung dem Besteller schriftlich bekannt geben. Diesem steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu.

Damit dürfte alles gesagt,... geschrieben sein.

19

Dienstag, 21. Juli 2020, 12:12

Mehrwertsteuer

Hallo,

Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten. Insoweit kann man aus 4.5 AGB, zitiert im Beitrag 18, keine Preisreduzierung folgern.
Wenn Herr Krug die Reduzierung der Umsatzsteuer nicht an seine Kunden weitergibt, ist das seine unternehmerische Entscheidung. Das kann man als zahlender Kunde bedauern.
Seine Begründung in diesem Forum ist allerdings „ziemlich abenteuerlich“.
KM1 weist ja auf jeder Rechnung Preis plus aktuell gültige Mehrwertsteuer aus. Dieser Änderungsaufwand ist also immer notwendig. Und über den international einheitlichen Endpreis diskutieren wir besser nicht.

Grüße von
Hermann Schnetzler

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Beruf: Maschinenbauingenieur i.R.

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20

Dienstag, 21. Juli 2020, 22:07

3% für Direktkunden ...

Hallo in die Runde,
Um das Thema etwas abzurunden - wurde bisher nicht genannt - möchte ich darauf hinweisen, dass Direktkunden am Jahresende 3% auf den Nettoumsatz erhalten. Das ist zwar unabhängig vom Steuersatz, gibt es beim Händler aber in der Regel nicht.

P.S. Ich bin froh, dass die bekannten Hersteller trotz geringer werdender Kundschaft weiterhin attraktive bezahlbare Modelle für uns anbieten! Hoffen wir, dass dies möglichst lange so bleibt.

Meint
Michael Troost

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »troostmi« (21. Juli 2020, 22:17)


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