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Robert Werth

unregistriert

1

Sonntag, 26. Juni 2005, 23:46

Sinsheim

Hallo,
ich möchte das Thema nicht aufwärmen, aber sowohl Kiss als auch Märklin haben das Hakenkreuz verfälscht. Die E19 von Kiss hat vorne nur ein weisses Feld, an der Seite ein verstümmeltes, verwischtes Etwas, die Schürzenwagen haben eine Raute.
Die Schürzenwagen sahen übrigens aus wie aus Holz geschnitzt und auch sonst sah man ihnen auch ohne Kommentar an, das es das wohl noch nicht ist!
Sehr schön war allerdings schon die 44. Vor der Kesseltür fiel mir ein Ablaufstutzen mit Deckel und goldenem Kettchen auf, :-) , ich glaube zumindest den Modellen tut die neue Konkurrenz gut.
Herzliche Grüsse
Robert Werth

Michael Staiger

unregistriert

2

Montag, 27. Juni 2005, 01:13

Re: Sinsheim

Hallo Robert Werth,

die Märklin-Schürzenwagen-Muster sind 3D-Lithografien aus einer Art Giessharz, die haben oberflächenmässig nicht viel gemein mit den zukünftigen Serienwagen. Da bin ich sehr zuversichtlich, daß das schöne Wagen werden (je weniger Hakenkreuz, um so schöner).
Zur 44er, selbst wenn das "goldene Kettchen" echt wäre, ist die Märklin 44 ihr Geld nicht wert. Kein Innentriebwerk, der Rahmen ein "Zimmermannsbalken" im Vergleich mit der 01, da helfen auch keine Sandfallrohre vor den Rädern oder goldene Kettchen ;-)))

Gruß
Michael Staiger

Horst Schmeißer Spur1-Bw.Düsseldorf

unregistriert

3

Montag, 27. Juni 2005, 11:54

Re: Sinsheim

Werter Herr Staiger, könnte es sein, daß Ihr Urteil am Objekt 44 vorbei geht? Wer das Innentriebwerk haben möchte, soll es bei einem Kleinserienhersteller erwerben. Dann erhält er auch die Anweisung alle 40 Betriebsstunden das Fahrwerk nachzuschmieren. Das deutsche Hoheitsabzeichen des dritten Reiches ist nun einmal nicht wegzudenken. Lesen Sie die Gesetzesfestlegungen mit den Ausnahmebestimmungen über die historische Darstellung einmal nach. Auch ich habe an meinen Zug mit der 19 1001 das Hoheitsabzeichen zu einem auf der Spitze stehenden Quadrat verändert, damit die Spieser nicht dauernt etwas zu meckern haben. Der Frontadler fehlt allerdings ganz. Geschichte bleibt aber trotzdem Geschichte. Ich bin Kind dieser Zeit und nicht schuld, wegen der Verstöße unserer Väter. M.f.G.

Michael Staiger

unregistriert

4

Montag, 27. Juni 2005, 13:36

Re: Sinsheim

Hallo Herr Schmeißer,

wer kein Interesse an einem Innentriebwerk hat, der kann ja zu einer BR 50 oder 43 greifen, denn beide gibt´s in verschiedenen Preisklassen.
Auch bei MAXI-Modellen (s. S 3/6) spricht nichts gegen solcher Vereinfachungen.
Die derzeitigen 44er sind in einer Preisklasse und die Hersteller legen Wert auf die Vorbildtreue ihrer Lok´s und da ist ein fehlendes Innentriebwerk (das dann auch noch in der Werbung verschwiegen wird!) ein Mangel, der angesprochen gehört.

Gruß aus Reutlingen
Michael Staiger

Andreas Neuhaus

unregistriert

5

Montag, 27. Juni 2005, 15:54

Re: Vorsicht beim Hakenkreuz

Hallo Herr Schmeißer,

über den Sinn und Unsinn von gesetzlichen Bestimmungen läßt sich vortrefflich streiten. Fakt ist aber nun mal, daß unser Strafgesetzbuch die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (in der Öffentlichkeit)verbietet und dazu gehört nun mal auch das Hakenkreuz.
Sich einfach darüber hinweg zu setzen ist illegal. Dies hat mit Spießerei nichts zu tun, sondern mit Gesetzes(un-)treue.
Natürlich können Sie nichts für das Handeln Ihres Vaters bzw. dessen Generation, doch eine solche Brandmarkung auch nicht das ziel solcher Bestimmungen.
Werden Sie aktiv und versuchen auf demokratischem Wege das Gesetz abzuändern, daß ist ok. Meine Unterstützung hätten Sie schon, denn ich denke im Hinblick auf Modelle ähnlich wie Sie.

Gruß aus Oberhausen

Andreas Neuhaus

Axel Granel

unregistriert

6

Montag, 27. Juni 2005, 16:26

Strafgesetzbuch?

Hi, dort steht:

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel
[...]

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


--- Komplett nachzulesen auf http://lawww.de/Library/stgb/86.htm.

Insbesondere (3) bitte ich zu beachten! (und wenn das Hakenkr. nicht als "Schrift" ansieht, möge bitte selber dort weitersuchen! -- oder in 86a:

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

--- (nachzulesen auf http://lawww.de/Library/stgb/86a.htm)

Wobei auch hier der Hinweis (3) bitte zu beachten ist, welcher sich auf oben genannten Abschnitt bezieht.

---

Mein Fazit: die Verwendung für alles was "nicht gewünscht" ist, ist verboten und wird bestraft. Auf Modellen halte ich es für staatsbürgerliche Aufklärung, und insbesondere Berichterstattung und Geschichte! Insofern zulässig und wird (notfalls wegen "geringer Schuld") i.d.R. keinen Grund für Bestrafung herleiten...

Insofern ist die Aussage: "Fakt ist aber nun mal, daß unser Strafgesetzbuch die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (in der Öffentlichkeit) verbietet" nicht wirklich "kompletter Fakt" sondern nur ein Teil - und der wird erst dann relevant, wenn man alle Teile kennt. Hoffentlich rege ich mit meinem Beitrag an, sich mit "ALLEN" Teilen zu beschäftigen, und ggf. VOR solchen Aussagen mal den Gesetzestext zu lesen...

mfg
Axel

Axel Granel

unregistriert

7

Montag, 27. Juni 2005, 17:50

Nachtrag: Flugzeugmodell-Verordnung

Noch ein Nachtrag für alle, die es wenn-schon-denn-schon gerne "ganz genau" nehmen wollen:

"Zu geradezu kuriosen Auswüchsen führen einige den § 86 a ergänzende Verordnungen, die gut gemeint sind und ursprünglich durchaus segensreich wirkten. In den 1970-ern kamen massenhaft Waffenrepliken mit NS-Symbolik und Flugzeug- und Panzermodelle mit ebenso originalgetreuen wie unübersehbaren Hakenkreuzen in den Handel. Etwa zur gleichen Zeit gab es einen Boom marktschreierischer "historischer Dokumentationen" überwiegend fragwürdigen Inhalts, die vorzugsweise mit Abbildungen von NS-Symbolen aufmachten. Um diesen unschönen Erscheinungen ein Ende zu machen, gibt es seitdem unter anderem die sogenannte Flugzeugmodel-Verordnung: '''Hakenkreuze auf Flugzeugmodellen, die in den Handel kommen, sind strafbar. Auch verboten sind z. B. Bücher, die ein Hitler-Portät auf dem Umschlag tragen oder Zeitschriften mit Fotos von SA-Standarten auf dem Titelblatt. Sinn und Zweck: Die "Verbannung von solchen Kennzeichen aus der Öffentlichkeit".'''

Nachzulesen auf: http://www.rabenclan.de/index.php/Magazin/MartinMarheineckeSymbole01

nur mal so zum Nachdenken, falls es noch jemanden interessieren SOLLTE...

mfg
Axel

Andreas Neuhaus

unregistriert

8

Dienstag, 28. Juni 2005, 10:49

Re: Strafgesetzbuch?

Hallo Herr Granel,

Ihre Ausführungen sind schon richtig, doch vor einer gerichtlichen bzw. staatsanwaltlichen Prüfung steht zunächst einmal der Tatverdacht, der seitens der Polizei dazu führen muss, zur Anzeige gebracht zu werden (Strafverfolgungszwang nennt man das). Hier besteht auch kein Ermessensspielraum für den einschreitenden Beamten, da in Strafsachen nicht die Polizei, sondern der StA "Herrin des Verfahrens" ist.
Das führt letztendlich dazu, daß in solchen Fällen sehr wohl eine Strafanzeige gefertigt wird, die Personalien aufgenommen werden, eine Beschuldigtenvernehmung erfolgt usw.

Auch das sollten Sie berücksichtigen, bevor Sie schulmeisterlich (ich beziehe mich auf den letzten Absatz Ihres Schreibens) kritisieren.

Gruß aus Oberhausen

Andreas Neuhaus

PS: Mir hängt das Ganze auch zum Halse raus, aber ich habe schon den Eindruck, daß einige der Forumsteilnehmer zumindest darauf hingewiesen werden sollten.

Dirk Weingart

unregistriert

9

Dienstag, 28. Juni 2005, 11:12

Re: Strafgesetzbuch leider ja

Hallo!

Mag ja sein, das letztendlich eine solche Anzeige im Sande verläuft, aber für die Betroffenen ist es schon ärgerlich, sich überhaupt mit solchen Anzeigen auseinandersetzen zu müssen.

Folgender Fall ereignete sich vor ca. 10 Jahren bei einem Modellflugtag:

ein Zuschauer ging auf die zufällig anwesende Polizei (auch Polizisten haben solche Hobbys wie Bahn oder Modellflug) zu, wollte einen Modellflieger sofort anzeigen, das Modell war eine Stuka Ju87 und eben auch vorbildgetreuer Bemalung...

Auf das sachliche Argument historisches Luftfahrzeug antwortete der Zuschauer, dann könne man ja auch gleich Verbrennungsöfen im Modell nachbauen...

Bei einer Spitfire oder Mustang war aber nicht von Kriegsverherrlichung die Rede, einige Personen in Deutschland messen immer noch mit zweierlei Maß!

Übrigens wurde tatsächlich ein Verfahren eingeleitet, am Ende aber niedergeschlagen.

Noch schwieriger ist die Situation für die Hersteller.


Soll sich jeder seine Gedanken dazu machen.

Grüsse

Dirk Weingart

Klaus Oberdellmann

unregistriert

10

Dienstag, 28. Juni 2005, 11:57

Re: Strafgesetzbuch leider ja

Hallo zusammen,
in einem Shop für Automodelle in Italien standen in einem Schaufester sogar Autos die mir durch die Reichstandarte vorne am Kotflügel und Hakenkreuze auffielen. Bei genauerem Hinsehen sah ich dann auch diesen Herren aus Braunau am Inn in eindeutiger Pose hinter dem Fahrer stehen. Automodelle mit dem italienischen Gegenstück dem Duce konnte man direkt daneben "bewundern". Alles in einem grossen Maßstab in feinster Qualität. Nun wer es mag kann sich das Zeug ja kaufen... . Auch Italien hat eine faschistische Vergangenheit. Aber vielleicht gehen die Italiener etwas besser damit um als wir.
Ich finde im Gegensatz zu den oben beschriebenen Modellen ist ein kleines Hakenkreuz an irgendeinem Modell überhaupt nicht erwähnenswert, wenn es nun dran wäre (z.B. Schürzenwagen). In einem halben Meter Entfernung erkenne ich das Dings eh nicht mehr.
Gruss Klaus Oberdellmann
Moselteam

11

Donnerstag, 30. Juni 2005, 02:04

Re: Strafgesetzbuch leider ja

Hallo Leute
In der Zeit der Epoche 2 hatten wir eben das Hakenkreuz an den Loks und Wagen , aber was Eisenbahner auch dort geleistet haben ich aus den Erzählungen in der Familie . So damit gehören sie ebenfalls an die Modelle . In jedem andern Land wird damit normal umgegangen. Aber wir sollen ja unsere "schwarze " Zeit am besten nach vorgabe der Politiker verstehen und deren Gesetz .
So ich habe mir hier ein Modell des VW 81 gekauft mit Fliegerkennungstuch und dda ist halt mal das Hakenkreuz drauf .
So und nu kommen wir ja zur Religionsfreiheitals Hindu ist eben das Hakenkreuz ein Glückssymbol und das seit mehr als 100 Jahren .

Gruß aus Katowice/PL

Michael Staiger

unregistriert

12

Donnerstag, 30. Juni 2005, 21:37

Re: Strafgesetzbuch ja

Hallo "V 200"

als 1938 der "Aluminiumhohlguß" eingeführt wurde, war die Ep. II (1920 - 1945) schon halb um, das tausendjährige Reich strebte mit Macht seiner schlimmsten Zeit zu.
Dieses letzte Drittel der Epoche darstellen und dann noch als aufrechter (Mit-)Mensch gelten zu wollen ist einfach zu viel verlangt.
Der Rest Ihres "Ergusses" belegt, daß Sie sich aus guten Gründen einen "Nickname" zugelegt haben.

Michael Staiger

big brother

unregistriert

13

Freitag, 1. Juli 2005, 11:22

Re: Strafgesetzbuch ja

Der Einsatz von Fahrzeugen mit Hoheitszeichen, egal welcher Art, reflektiert nicht unbedingt die Gesinnung des Betreibers. Dann müsste man ja auch Leute, die Reichsbahn Ost fahren und demzufolge ihre Gebäude mit DDR-Fahnen beflaggen in Mißkredit bringen. Fakt ist, daß in den 40ern die meisten und interessantesten Fahrzeuge gefahren sind, oft sogar ohne regionalen Bezug, weil man froh war, daß überhaupt noch was fuhr. Ich betrachte die Epoche II auch als die interessanteste Epoche. Und jemanden deshalb als Möchtegern-Nazi hinstellen zu wollen, wie Sie es versucht haben, zeugt von einer unheimlichen Arroganz. Diese jedoch ist in diesem Forum nichts neues. Daher ist es auch verständlich, wenn Leute hier zumindest kritische Beiträge unter einem Nick schreiben.
Viel Spaß noch beim hetzen...

Peter Gierhardt

unregistriert

14

Freitag, 1. Juli 2005, 12:41

Re: Strafgesetzbuch ja

Hallo Big Brother!

Mir fliessen Tränen des Mitleids, dass Sie vor lauter Schiss vor demokratischen Gepflogenheiten nicht wagen, ihren Klarnamen zu nennen. Aber nun zu den Fakten:

Herr Staiger hat mit keinem Wort diejenigen als "Möchtegern-Nazi" hingestellt, die öffentlich Modellspielzeug (nichts anderes ist auch Spur 1) präsentieren, die mit Adolfs Terror-Rune "geschmückt" sind. Ich würde diesen Leuten eher Gedankenlosigkeit unterstellen. Das Spur-1-Hobby soll allen Beteiligten Spass und Freude bringen. Das Vorführen der Terror-Rune wird von vielen als politische Provokation empfunden. Es gibt auch viele Deutsche, die einen hohen Blutzoll bei der Bekämpfung der Nazis gezahlt haben.
Die DDR gegen den Nationalsozialismus aufrechnen zu wollen, zeugt eher davon, sich mit der Historie nicht auseinandergesetzt zu haben. Das ist noch meine freundlichste Definition dieses Sachverhalts.

Die Epoche 2 hat viele interessante Eisenbahn-Fahrzeuge hervorgebracht, die es Wert sind ins Modell umgesetzt zu werden. Die Überwältigende Mehrheit davon kam übrigens ohne Adolfs Torror-Rune aus. Denken wir z.B. an Rheingold, Fliegende Hambuger, - Kölner, -ect, Schienenzeppelin und andere. Welchen Spass hat man eigentlich dabei, bei dieser Auswahl, sich immer die mit dem Nazi-Kreuz auszusuchen?

Weiter unten im Forum kann man den Hinweiss lesen, das alles wäre ja staatbürgerliche Informationspflicht (oder so ähnlich) und muss im Kontext gesehen werden.
Bei einem, zugegeben gut gemachten, Modell-Spielzeug? Z.B. auf einer Anlage, die offensichtlich überwiegend Epoche 3-4 darstellt und auf der Fahrzeuge aus Epoche 5 fahren?
Es wäre Schwachsinn nun z.B. auf allen Bellingrodt-Fotos die inkriminierte Rune herauszuretuschiern, sie sind zeitgenössische Dokumente, ebenso wie Originale, die Im Museum in einen entsprechen Kontext gestellt werden. Da wäre die "staatbürgerliche Informationspflicht" gegeben.

Big Brother (oder lieber Little Joe?), sie dürfen mir jetzt Arroganz vorwerfen, da ich kritische Beiträge unter meinen richtigen Namen veröffentliche.
Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu diesem Thema melden, da bereits viel weiter unten im Forum vieles gesagt und noch mehr (auch unterstreichenswertes) gelöscht wurde. Aber diesem anomyen Beitrag einfach so stehen zu lassen, dazu konnte ich mich einfach nicht überwinden.

Peter Gierhardt

Beate Möthe

unregistriert

15

Freitag, 1. Juli 2005, 13:29

Re: Strafgesetzbuch ja

Bravo - genau meine Meinung ... ansonsten sag ich zu dieser Disskusion nur ein Wort: Kindergarten!!!!!!!!!
Gibt es keine anderen Themen, über die man sich unterhalten kann??????

Peter B.

unregistriert

16

Freitag, 1. Juli 2005, 16:50

Re: Strafgesetzbuch ja

Ich stimme Ihnen vollinhaltlich zu, Herr Gierhardt.Eine - hierzulande von interessierten Kreisen - verbreitete Demagogie ist der Vergleich von Hitler-Deutschland mit der Ex-DDR. Eine Beleidigung für die vielen am Aufbau der DDR beteiligten Widerstandskämpfer und Antifaschisten, die eine echte Alternative zu der Restauration der alten Zustände in der BRD wollten.Dabei wurden Fehler gemacht und zu spät erkannt. Nach 1989 wurden dann die Bürger der DDR von der BRD über den Tisch gezogen,Leben und Lebenswerk von Tausenden DDR-Bürgern verunglimpft, diskriminiert und kriminalisiert. In der BRD dachte man nicht im Traum daran die eigenen Fehler und Versäumnisse aufzuarbeiten. Soweit ein kleines Stück"Meinung" zu dem Vergleich von Nazi-Deutschland/DDR.
Zurück zum Hobby!

17

Freitag, 1. Juli 2005, 23:42

Re: Strafgesetzbuch ja

werter Hr. Staiger
Wer mit der Demokratie aufgewachsen ist und keinen Kadvergehorsam gegenüber der sog . allgemeinen Richtung , verdrängen der Geschichte , hat ; ist ihnen ja suspekt . Meine Welt besteht aus fünf Kontienenten , mit vielen Kulturen und Geschichten von denen ich ja ein paar kenne . Wenn man sich aber vor der eigenen Geschichte fürchtet lässt das doch tief blicken .

So nun genug damit , zurück zum Hobby und all Zeit Hp1

18

Sonntag, 3. Juli 2005, 23:29

Re: Strafgesetzbuch ja

Hatte ich ja vegessen , für die Blubberer oder auch Sprechblasen, einfach mal nach Birkenau fahren und dann auf der RAMPE stehen befor man einfach Tipt

Beate Möthe

unregistriert

19

Montag, 4. Juli 2005, 19:49

Re: Strafgesetzbuch ja

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, wenn man schon etwas zu sagen hat, dann doch unter seinem vollen Namen.
Dies ist noch etwas Blubber und ein paar Sprechblassen von einer politisch interessierten Frau ... dies gibt es AUCH in Deutschland ... auch wenn "MAN" es manchmal nicht glauben kann!!!!! Guten Abend ... "V200".

Andreas Neuhaus

unregistriert

20

Montag, 4. Juli 2005, 20:51

Re: Strafgesetzbuch ja

Hallo V 200,

wen schon ,dann richtig, es sind immer noch 6 Kontinente auf dieser Erde, nicht 5.

Gruß Andreas Neuhaus