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Freitag, 28. März 2008, 19:46

RE: Hübner Lieferung DKW Laterne

Zitat

Original von Manfred Bock
Moin, Moin Magister

auf der Hü Rechnung vom 13.11.07 für meine DKW Laterne, Problem siehe Seite 1 in diesem Thread, ist keine Rechnungsnummer, keine Versandanschrift und keine Steuernummer angegeben !

Dürfte wohl auch so auf die Weichenrechnungen zutreffen ?

Eine Kontaktaufnahme mit Hü wäre also z.Zt. nur möglich über die alte Anschrift, dort antwortet er aber nicht, oder über den Berliner Kontakt.

MfG Manfred


Damit verstößt er schon mal ganz klar gegen geltendes Steuerrecht. Und das alleine kann schon recht teuer werden . . . .

Nachgang. sorry, habe nicht gesehen, dass Magister das schon aufgegriffen hatte. . . . . . 8)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Uwe Göbel« (28. März 2008, 19:48)


Magister

unregistriert

62

Freitag, 28. März 2008, 20:37

Unschöne Sache....

@ bbenning: Ich verstehe sehr wohl die praktische Seite, man ist "heiß", hat gewartet, hat tüchtig Geld ausgegeben und will endlich was ans Laufen bringen. Und da stört es, wenn man allein nur daran denkt, sich mit Stress an eine Mängelrüge heranmachen zu sollen.... Ärgerlich, aber verantwortlich ist der Lieferant für solchen Schlamassel und man sollte ihn nicht auch noch ungeschoren davonkommen lassen, denn er hat durch Nachlässigkeiten einem die Freude versalzen, Zeit gestohlen usw.... .

@ Jörg: Das wäre ein gangbarer Weg, aber man denke auch an den unweigerlichen Garantieverlust durch eigene Manipulationen. Mindestens müsste der garantiepflichtige Hersteller/Lieferant den (privaten) Änderungsaufwand vorher anerkennen und geldlich ausgleichen.

@ Uwe Göbel: Ich habe das oben in meinem Beitrag extra nicht soo stark angetippt, aber: Sowas kann wirklich teuer werden. Solche Rechnungssteller haben schnell die Steuerfahndung im Haus, mindestens eine heftige Betriebsprüfung (das geht noch zehn Jahre nach Betriebsaufgabe). Und mit "Vergessen" (ich sprach das schon an) kann sich da niemand herausreden. Da wird dann schnell mal durchs Finanzamt ein etwaiger/vermuteter Schwarzumsatz geschätzt - mit entsprechender Nachversteuerung......Alles schon vorgekommen.
Ja, ja, die Zeiten sind hart...... ;)

Grüße!
AL